Politique de protection de l’enfance
  1. EINLEITUNG
    1.1 Warum diese Kinderschutzpolitik?
    1.2 Anwendungsbereich der Kinderschutzpolitik
  2. DEFINITIONEN
    2.1 Kind
    2.2 Missbrauch von Kindern
    2.3 Körperlicher Missbrauch
    2.4 Emotionaler Missbrauch
    2.5 Sexueller Missbrauch
    2.6 Vernachlässigung
    2.7 Arbeit von Kindern
    2.8 Beteiligung von Kindern an leichten Arbeiten.
  3. GRUNDSÄTZE: VERHINDERUNG VON MISSBRAUCH
    3.1 Allgemeine Grundsätze
    3.2 Sensibilisierung
    3.3 Prävention
  4. UMSETZUNG UND VERFAHREN
    4.1 Einstellung, Auswahl, Einarbeitungszeit
    4.2 Verfahren zur Meldung von Verstößen gegen die Politik.
    4.3 Vertraulichkeit
    4.4 Vertragsgestaltung mit Partnern
  5. ÜBERWACHUNG/BEWERTUNG

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Einleitung

1.1 Warum diese Kinderschutzpolitik?
Die Kamerunische Gemeinschaft in Deutschland e.V (KAGEDEV E.V) ist verpflichtet, alle Kinder zu schützen, die an seinen Aktivitäten teilnehmen oder von diesen beeinflusst werden. Aufgrund ihres Mandats wird Kindern mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Kinder mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie andere Kinder. Sie können jedoch aufgrund der verschiedenen Formen von Diskriminierung, Misshandlung, Vergessen oder Isolation, denen sie häufig ausgesetzt sind, schutzbedürftiger sein. In vielen Ländern der Welt mangelt es ihnen an Macht, Respekt und Lebensperspektiven. KAGEDEV E.V fördert das Recht von Kindern mit Behinderungen auf die Entfaltung ihres Potenzials, auf Bildung, Ausdruck und Teilhabe in der Gesellschaft. KAGEDEV E.V ist der Ansicht, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, in ihren Familien und Gemeinschaften geschützt zu werden, zu leben und sich weiterzuentwickeln.

1.2 Anwendungsbereich der Kinderschutzpolitik
Jeder, der mit Kindern arbeitet, muss ihnen gegenüber besondere Aufmerksamkeit walten lassen. KAGEDEV E.V als Institution und alle Personen, die mit KAGEDEV E.V zusammenarbeiten, müssen die Risiken für Kinder erkennen, die Verantwortung für den Schutz der Kinder vor Missbrauch und Ausbeutung übernehmen, sich jederzeit professionell und integer verhalten und stets im besten Interesse des Kindes handeln. Diese Richtlinie soll Kinder vor jeglichem Missbrauch oder Misshandlung schützen, die absichtlich oder unabsichtlich an ihnen begangen werden. Sie gilt sowohl für KAGEDEV E.V. als Institution als auch für alle Personen, die mit KAGEDEV E.V. zusammenarbeiten, einschließlich der Anbieter- und Partnerorganisationen. Für Personen, die unter der Verantwortung von KAGEDEV E.V. stehen (Personen mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit KAGEDEV E.V., Familien, die internationale Mitarbeiter begleiten, Praktikanten, Freiwillige oder Ehrenamtliche, Personen, die in die Räumlichkeiten oder zu Programmen eingeladen werden), gelten diese Richtlinien in allen Situationen, ob beruflich oder privat, während der Arbeitszeit oder außerhalb der Arbeitszeit. KAGEDEV E.V. stellt sicher, dass alle Personen, die mit ihr zusammenarbeiten, über die Existenz und den Inhalt der Kinderschutzpolitik informiert sind. Weitergehende Fragen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz, die sich außerhalb des Rahmens der Organisation stellen, werden durch die innerhalb der Projekte und Programme eingeführten Aktivitäten behandelt. Diese Aktualisierung der Kinderschutzpolitik wurde im Dezember 2019 vom Direktorium genehmigt.

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Definitionen


2.1 Kind
Ein Kind ist definiert als jede Person unter 18 Jahren.

2.2 Missbrauch von Kindern
Kindesmissbrauch ist ein allgemeiner Begriff, der alle Formen körperlicher oder emotionaler Misshandlung umfasst, einschließlich sexuellen Missbrauchs, Vernachlässigung oder Ausbeutung, die eine potenzielle oder tatsächliche Verletzung der Gesundheit, des Überlebens, der Entwicklung oder der Würde des Kindes mit sich bringen, insbesondere im Rahmen einer Beziehung, die von Verantwortung, Vertrauen oder Macht geprägt ist.

2.3 Körperlicher Missbrauch
Hierbei handelt es sich um tatsächlichen oder vermeintlichen körperlichen Missbrauch oder um ein Versäumnis, körperliche Gewalt oder jegliches Leiden eines Kindes zu verhindern.

2.4 Emotionaler Missbrauch
Der Begriff des emotionalen Missbrauchs umfasst verbalen Missbrauch, Diskriminierung, Vernachlässigung und psychische Misshandlung. Dies bezieht sich auf tatsächliche oder vermeintliche schädliche Auswirkungen auf die emotionale oder Verhaltensentwicklung eines Kindes, die durch wiederholte oder schwere Misshandlung oder Ablehnung verursacht werden.

2.5 Sexueller Missbrauch
Darunter ist jedes physische Eindringen sexueller Natur zu verstehen, das durch Gewalt, Nötigung oder eine ungleiche Beziehung oder die Androhung eines solchen Eindringens erfolgt.

2.6 Nachlässigkeit
Vernachlässigung bezeichnet jede absichtliche oder unabsichtliche, durch Unterlassung oder Unzulänglichkeit ausgeführte Handlung, die die Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung des Kindes gefährdet, wobei der Kontext, die Ressourcen und die Umstände zu berücksichtigen sind. Sie bezeichnet die dauerhafte Unfähigkeit, die physischen und/oder psychologischen Grundbedürfnisse des Kindes zu befriedigen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der körperlichen und kognitiven Entwicklung des Kindes führt.

2.7 Kinderarbeit
Kinderarbeit wird insbesondere durch die Regeln des Übereinkommens 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) geregelt, die mehrere Altersgrenzen vorsehen, darunter die folgenden:
– Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren.
– Dieses Mindestalter darf bei einer Beschäftigung oder Arbeit, die aufgrund ihrer Art oder der Bedingungen, unter denen sie ausgeübt wird, die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern gefährden kann, nicht unter 18 Jahren liegen. Diese Altersgrenze kann auf 16 Jahre heraufgesetzt werden, wenn die Gesundheit, Sicherheit und Sittlichkeit der betreffenden Heranwachsenden voll gewährleistet ist und sie in dem entsprechenden Tätigkeitsbereich eine spezifische und angemessene Bildung oder Berufsausbildung erhalten haben. 

In dieser Richtlinie bezieht sich der Begriff Kinderarbeit auf die Beschäftigung und Arbeit von Kindern unter fünfzehn Jahren. KAGEDEV E.V. ist in Bezug auf die letztgenannte Altersgrenze wachsam, insbesondere wenn es darum geht, Kindern den Zugang zu Schulbildung und Berufsausbildung zu erhalten. Darüber hinaus achtet KAGEDEV E.V. darauf, Personen über 18 Jahre zu beschäftigen und ermutigt alle, die mit KAGEDEV E.V. zusammenarbeiten, diese Regel einzuhalten, wobei sie sich an die nationalen Gesetze hält.

2.8 Beteiligung von Kindern an leichten Arbeiten.

Dies bezieht sich auf die Teilnahme eines Kindes an einer einmaligen bezahlten Tätigkeit, die weder seine Gesundheit noch seine Entwicklung beeinträchtigt und kein Hindernis für seine Schul- oder Berufsausbildung darstellt. Für Kinder unter 12 Jahren ist keine Teilnahme an leichten Arbeiten erlaubt (IAO-Übereinkommen 138)

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Prinzipien: Verhinderung von Missbrauch

3.1 Allgemeine Grundsätze
KAGEDEV E.V. verpflichtet sich zu den Prinzipien, die aus der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) einschließlich ihrer Fakultativprotokolle hervorgehen:
– Alle Kinder haben das Recht auf Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung.
– Jeder Erwachsene hat eine Verantwortung für die Unterstützung und den Schutz von Kindern und muss unter voller Berücksichtigung des Kindeswohls handeln.
– Organisationen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern, mit denen sie oder ihre Vertreter im Rahmen der Durchführung von Aktivitäten in Kontakt kommen. Sie müssen so gut wie möglich handeln, um den Kindern die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen, und zu einem schützenden Umfeld beitragen.
– Kinder sind Akteure ihres eigenen Schutzes und ihrer eigenen Entwicklung, was Erzieher und Eltern jedoch nicht von ihrer Verantwortung entbindet.
KAGEDEV E.V. setzt sich für die Rechte von Kindern ein und bekräftigt seine Politik der
Null-Toleranz gegenüber Missbrauch von Kindern. 
KAGEDEV E.V. fördert die Einrichtung von Kinderräumen in seinen Programmen, in denen Kinder Fragen zu ihrer Sicherheit stellen können.

3.2 Sensibilisierung
KAGEDEV E.V. verpflichtet sich, alle mit ihm zusammenarbeitenden Personen im Sinne von Abschnitt 1.2 dieser Richtlinie zu sensibilisieren, damit sie die Grundsätze und Bestimmungen dieser Richtlinie, die Warnverfahren und die Folgemaßnahmen verstehen. Diese Sensibilisierung umfasst insbesondere :
– Eine Information der oben genannten Personen über :
– Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (1989), einschließlich seiner Fakultativprotokolle, die die Referenz für unsere Politik im Bereich des Kinderschutzes darstellen.
Diese Texte können im Intranet von KAGEDEV E.V. eingesehen werden.
– Die Richtlinien für die Nutzung sozialer Netzwerke durch Mitarbeiter von KAGEDEV E.V., in denen unter anderem festgelegt ist, dass die Nutzung von Bildern nur mit Zustimmung der Kinder, ihrer Familien und Gemeinschaften und unter Wahrung ihrer Würde erfolgen darf.
Siehe Die Richtlinie zum Umgang mit sozialen Netzwerken: Richtlinien für die Nutzung sozialer Netzwerke durch Mitarbeiter und Freiwillige.
– Das strikte Verbot, pornografisches Material zu besitzen oder anzusehen.
– Ein besonderes Bewusstsein für Folgendes:
– Alle Kinder mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie andere Kinder und müssen mit Würde, Respekt, Feingefühl und Fairness behandelt werden.
– Geschlechtsspezifische Verwundbarkeiten im Bereich des Kinderschutzes.
– Gemeindebasierte Programme sind Teil des Engagements von KAGEDEV E.V. dafür, dass Kinder mit Behinderungen Zugang zu Bildung erhalten, nicht Opfer von Zwangsarbeit werden und die Möglichkeit haben, angehört zu werden.

3.3 Prävention
Im Rahmen der Umsetzung der Interventionen von KAGEDEV E.V. wird je nach den Umständen eine Bewertung der von dieser Richtlinie abgedeckten Risiken durchgeführt. Eine Strategie zur Risikominderung, die auch Präventionsmaßnahmen umfasst, wird entwickelt und bei der Durchführung von Aktivitäten, die Kinder einbeziehen oder sich auf sie auswirken, berücksichtigt, damit das Risiko für Kinder minimiert und der « Do No Harm »-Ansatz befolgt wird. KAGEDEV E.V verpflichtet sich, in die Kommunikation mit seinen Partnern auch Präventionsmaßnahmen einzubeziehen und dabei Kindern mit Behinderungen aufgrund ihrer Verletzlichkeit besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
KAGEDEV E.V stellt sicher, dass seine Partner bei ihren Interventionen den « Do No No Harm »-Ansatz einbeziehen.
No Harm » (Kein Schaden) einbeziehen.

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Umsetzung und Verfahren


4.1 Einstellung, Auswahl, Einarbeitungszeit
Bevor ein Bewerber seine Arbeit bei KAGEDEV E.V aufnimmt, muss er alle Stufen eines sicheren Einstellungsverfahrens durchlaufen und sich einer Hintergrundprüfung unterziehen.
Alle Personen, die einen Arbeitsvertrag mit KAGEDEV E.V. haben (befristet oder unbefristet), Berater, Praktikanten, Freiwillige oder Ehrenamtliche, die von KAGEDEV E.V. eingestellt werden, werden über diese Kinderschutzpolitik informiert. Der Verhaltenskodex von KAGEDEV E.V enthält auch eine Klausel über die Achtung des Rechts von Kindern auf Schutz vor Missbrauch.
Der Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, die besagt, dass der Mitarbeiter sich verpflichtet, insbesondere die Kinderschutzpolitik einzuhalten.

4.2 Verfahren zur Meldung von Verstößen gegen die Politik
Wenn ein Verdacht oder eine Meldung über Missbrauch oder Vernachlässigung gemeldet wird, ist das Verfahren wie folgt:
– Die Person, die ursprünglich über den Missbrauch informiert wurde, muss :
– Entweder direkt den Focal Point Protection am Einsatzort informieren,
– Entweder den Regionaldirektor / Programmdirektor / Länderdirektor / Länderreferenten,
– Oder den professionellen Warnmechanismus nutzen, dessen Einzelheiten auf der Internet- und Intranetseite von KAGEDEV E.V. zu finden sind.
Wenn der Missbrauch von einem Regionaldirektor / Programmdirektor / Länderdirektor / Country Manager begangen wurde, muss die betroffene Person :
– Entweder direkt den Direktor der Geschäftsstelle informieren,
– Oder den professionellen Warnmechanismus nutzen, dessen Einzelheiten auf der Internet- und Intranetseite von KAGEDEV E.V. zu finden sind.
– Handelt es sich bei der beschuldigten Person um einen Mitarbeiter, kann sie sofort vorsorglich beurlaubt werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. In anderen Fällen kann KAGEDEV E.V. sofort den Zugang zu den Räumlichkeiten, Materialien und Aktivitäten von KAGEDEV E.V. für die Dauer der Ermittlungen und der Ergreifung geeigneter Maßnahmen verweigern. KAGEDEV E.V. kann gegebenenfalls seine Partner auffordern, die beschuldigte Person für die Dauer der Ermittlungen und der Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu beurlauben oder zu suspendieren.
– Der KAGEDEV E.V.-Mitarbeiter wird je nach Schwere des Fehlverhaltens gemäß den geltenden Bestimmungen, insbesondere dem auf den Vertrag anwendbaren Gesetz und der Geschäftsordnung, disziplinarisch bestraft. Aus denselben Gründen wird KAGEDEV E.V die Partnerorganisation offiziell auffordern, geeignete Maßnahmen gegen die beschuldigte Person zu ergreifen.
– In jedem Fall behindert KAGEDEV E.V nicht die lokale Gesetzgebung und unternimmt alle Anstrengungen, um ein faires Gerichtsverfahren zu gewährleisten, falls einer der örtlichen oder im Ausland tätigen Mitarbeiter beschuldigt werden sollte.
– Jede falsche, böswillige oder beleidigende Äußerung gegen eine Person, die einen Arbeitsvertrag mit KAGEDEV E.V. hat (befristet oder unbefristet), gegen Familien, die internationale Mitarbeiter begleiten, gegen Berater, Praktikanten, Freiwillige oder ehrenamtliche Mitarbeiter kann untersucht werden und zu angemessenen Maßnahmen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen, führen.

4.3 Vertraulichkeit
Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie hat die Wahrung der Vertraulichkeit Vorrang. Das bedeutet, dass keine von Kindern und/oder anderen Personen gemeldeten Informationen über jegliche Form von Kindesmissbrauch ohne die vorherige Zustimmung des Kindes/der Eltern/des gesetzlichen Vormunds und/oder der Person, die die Informationen gemeldet hat, veröffentlicht werden dürfen.
KAGEDEV E.V stellt sicher, dass die betroffenen Kinder (und ihre Familien) über das Verfahren zur Bewältigung des Vorfalls und seiner Folgen auf dem Laufenden gehalten werden. Verdächtigungen, Behauptungen oder Offenlegungen werden schriftlich festgehalten. 
Die Berichte sind so genau wie möglich und sollten eine genaue Darstellung der Fakten, ihres zeitlichen Ablaufs und der ergriffenen Maßnahmen enthalten. Alle Berichte werden an einem verschlossenen Ort aufbewahrt, zu dem ausschließlich der Regionaldirektor /
Programmdirektor / Länderdirektor / Länderverantwortlicher unter der Kontrolle der Zentrale (Direktoren der Direktion geograpKagedev e.Vque und der Direktion für Personalwesen) zugänglich ist. Zu jedem Zeitpunkt muss die Informationsweitergabe (mündlich oder elektronisch) unter Wahrung der Vertraulichkeit erfolgen.
Falls die Anschuldigung ein Mitglied einer anderen Organisation betrifft, entscheidet der Regionaldirektor / Programmdirektor / Länderdirektor / Länderverantwortliche, wie die Angelegenheit mit der beteiligten Organisation zu behandeln ist, bevor er in Erwägung zieht, den Fall an eine dritte Partei weiterzuleiten, wobei die geltenden lokalen Gesetze zu beachten sind.

4.4 Vertragsabschluss mit Partnern
KAGEDEV E.V. geht keine Partnerschaft mit einer Organisation ein, deren Mitarbeiter oder Mitglieder möglicherweise Kinder missbrauchen, wie in Punkt 2 definiert. Begründete Informationen über solche Praktiken veranlassen KAGEDEV E.V., die Partnerschaft zu beenden, es sei denn, der Partner verpflichtet sich und sichert eine radikale Änderung seines Verhaltens zu.

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Überwachung/Evaluierung


Die vorliegende Richtlinie und ihre Umsetzung werden kontinuierlich überwacht.
Der Regionaldirektor / Programmdirektor / Länderdirektor / Länderverantwortliche ist verantwortlich für die Verbreitung von Informationen über diese Richtlinie und ihre Umsetzung sowie für die Verfolgung aller Missbrauchsfragen innerhalb des KAGEDEV E.V.-Netzwerks und die Berichterstattung an den Verantwortlichen für Schutzrichtlinien sowie an die Direktoren der Abteilung Operations und der Abteilung Human Resources in der Zentrale.